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HNO – Praxisleistungen

Tauchtauglichkeit

Tauchtauglichkeit

HNO-ärztliche Tauchtauglichkeitsprüfung – so beginnt der Tauchspaß.

Das Sporttauchen nimmt an Beliebtheit immer weiter zu. Die Zahl der Tauchanfänger aber auch der erfahrenen Taucher ist seit geraumer Zeit ansteigend. Dabei ist es ganz wichtig, Tauchunfällen vorzubeugen und so werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben.

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. , mit einem Untersuchungsintervall, das vom Lebensalter abhängig ist:

  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zw. 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre o. älter sind.

Der Verband Deutscher Sporttaucher e. V.  als Spitzenverband für Tauchsport im Deutschen Olympischen Sportbund sowie andere internationale Tauchorganisationen im System der Confédération Mondiale des Activités Subaquatiques (CMAS) halten sich an diese Empfehlungen und setzen deshalb eine gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung voraus.

Bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung führen wir in der Praxis eine ausführliche Anamnese durch. Darauf folgt eine ärztliche Untersuchung, wobei hier insbesondere mögliche Schäden in der Lunge oder Ohrenprobleme im Fokus stehen.

Das Ziel: Wir wollen Ihnen die Tauchtauglichkeit zertifizieren.

Die Kosten für eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Sie müssen diese als Patient selbst tragen. Die Abrechnung dieser privatärztlichen Leistung erfolgt selbstverständlich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

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